BAföG
Aktueller Hinweis!
Liebe Studierende,
die persönliche Bafög-Sprechstunde wird bis aus weiteres ausgesetzt. Ich habe mit dem BaföG-Amt folgende Übergangsregelung zur Erstellung von Leistungsnachweisen und Bescheinigungen abgesprochen.
Bitte melden Sie sich bei mir per E-Mail (gioffreda@hhu.de) und teilen Sie mir unter Angabe Ihrer Matrikelnummer mit, welche Bescheinigung für BaföG-Angelegenheiten Sie benötigen. Bitte teilen Sie mir auch den Namen und die Emailadresse Ihres Sachbearbeiters mit.
Ich werde die Bescheinigung dann ausstellen und vorweg Ihrem Sachbearbeiter per Email zukommen lassen und das Original auf dem Postweg zum BaföG-Amt schicken.
Damit vermeiden wir unnötige Kontakte, die ein Ansteckungsrisiko bergen und können aber trotzdem die Fristen wahren.
Falls Sie dazu Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren (per E-Mail und telefonisch 0211-811-3828)
MfG
Barbara Gioffreda
Zur Bestätigung von Studienleistungen nach BAföG wenden Sie sich bitte an
Frau Dr. B. Gioffreda, 26.23.02 Raum 29, Tel.: +49 211 81-13828,
Damit Ihnen Ihre Studienleistungen nach Beendigung des 4. Fachsemester nach § 48 BAföG („Formblatt 5") bescheinigt werden kann, beachten sie bitte folgende Hinweise:
Kommen Sie in die Sprechstunde (Mi. 12.00 - 12.45). Melden Sie sich vorher per an, und schildern Sie kurz Ihre Situation (z. B. alle Scheine vorhanden; folgende Scheine fehlen, Gründe sind folgende:...), damit genügend Zeit für Sie eingeplant werden kann. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Matrikelnummer an.
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- Formblatt 5, Zeilen 3 - 6 vorher vollständig ausfüllen
Leistungsnachweise müssen nur vorgelegt werden, wenn sie nicht in der Prüfungsdatenbank POS hinterlegt sind (z.B. Papierscheine, Anerkennung durch das LPA)
Im Normalfall können Sie das ausgefüllte Formblatt am folgenden Werktag bei Frau Hübsch (26.23.02 R. 38) zu den Geschäftszeiten abholen.
Was kann für Sie getan werden?
Frau Dr. Gioffreda ist beauftragt, den Verlauf ihres Studiums und Ihre Leistungsnachweise zu bestätigen.
Was kann nicht für Sie getan werden?
Es kann keine BAföG-Beratung geleistet werden. Dafür wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen.