BAföG
Erstellungen von Leistungsbescheinigungen
Zur Erstellung des Formblatt 5 gilt folgende Regelung:
Bitte melden Sie sich per E-Mail und teilen Sie unter Angabe Ihrer Matrikelnummer mit, welche Bescheinigung für BaföG-Angelegenheiten Sie benötigen.
Bitte teilen Sie auch den Namen und die Emailadresse Ihres Sachbearbeiters mit. Ohne diese Angabe kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden!
Die Bescheinigung wird dann ausgestellt und Ihrem Sachbearbeiter per Email zugeschickt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (per E-Mail und telefonisch 0211-811-3828).
Bitte beachten Sie, dass wir durch die WE-Pharmazie lediglich beauftragt sind, den Leistungsstand von Pharmaziestudierenden zu bescheinigen.
Bei Fragen zu Ihrem BAföG-Antrag wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter oder das Studierendenwerk Düsseldorf.