Informationen für den Wechsel in ein höheres Fachsemester
Hinweise für den Wechsel in ein höheres Fachsemes
Auf nicht besetzte Plätze höherer Fachsemester kann man sich direkt über das SSC bewerben.
Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. März und für das Wintersemester der 15. September
Bitte beachten Sie die Hinweise und das Procedere auf den Seiten des SSC.
Die Bewerbung ist nur für Studierende möglich, die mindestens das 1. Fachsemester in Pharmazie an einem anderen Standort in Deutschland abgeschlossen haben bzw. deren Leistungen aus Vorstudien durch ein Landesprüfungsamt anerkannt wurden, die mindestens den Leistungen des 1. Fachsemesters Pharmazie entsprechen.
Die Informationsveranstaltung für in ein höheres Fachsemester gewechselte Studierende findet in der Regel in der ersten Vorlesungswoche statt
Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zum Studienstart . Die Teilnahme ist für alle in ein höheres Fachsemester gewechselte Studierende verpflichtend.
Im WiSe 2024/25 ist die Einführungsveranstaltung am
07.10.2024 um 15.00 h in Hörsaal 6D
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
Bitte schreiben Sie sich zeitnah ein, damit Sie Ihre Unterlagen mit der Uni-Kennung möglichst vor Semesterbeginn erhalten.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum schnellen Einstieg in ein höheres Fachsemester, damit sie erfolgreich in Ihr Studium einsteigen können.
Da sich die Musterstudiengänge an den verschiedenen Standorten zum Teil stark unterscheiden, werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ganz reibungslos in das Fachsemester einsteigen können, in das Sie nominell eingeordnet sind. Nehmen Sie deswegen zeitnah nach Ihrer Einschreibung Kontakt mit der Fachstudienberatung auf, damit mit ihnen ein individueller an Ihre Vorleistungen angepasster Studienplan erstellt werden kann.
Mit der Einschreibung in das Fach Pharmazie an der HHU Düsseldorf unterliegt Ihr Studium der Studienordnung des Fachs Pharmazie an der HHU Düsseldorf. Die Regelungen bezüglich Reihenfolge und Voraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen unterscheiden sich an den verschiedenen Standorten in Deutschland zum Teil stark. Bitte machen Sie sich deswegen zeitnah mit der Studienordnung vertraut und klären Unstimmigkeiten mit der Fachstudienberatung bzw. dem Dozierendenden der betreffenden Veranstaltung.
Nachweis der Leistungen aus Vorstudien bei der Bewerbung um einen Studienplatz
Wenn Sie von einem anderem Studienstandort in Deutschland an die HHU wechseln, müssen Sie Ihre vorherigen Leistungen ausdrücklich durch Leistungsbescheinigungen nachweisen, die der Anlage 2 der Approbationsordnung für Apotheker entsprechen und mit Unterschrift und Siegel der Universität versehen sind. Alle anderen Bescheinigungen werden nicht akzeptiert und führen zur Nichtberücksichtigung innerhalb Ihrer Bewerbung.
Alle anderen Bewerber weisen Ihre Leistungen über einen Anerkennungsbescheid eines deutschen Landesprüfungsamtes nach.
Nachweis der Leistungen an die Prüfungsverwaltung nach der Einschreibung
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Leistungen nach der Einschreibung ein zweites Mal vorlegen müssen, um diese in unserer Prüfungsdatenbank hinterlegen zu lassen. Hierzu reicht es, die Leistungsnachweise per Mail an die (Ansprechpartner ist Herr Wnuck) zu senden. Bitte setzen Sie bei dieser E-Mail, die ins cc.
Nachweis der Leistungen zur Anmeldung zu den Staatsexamensprüfungen
Für die Anmeldung zu den Staatsexamensprüfungen beim Landesprüfungsamt Düsseldorf. stellen wir Ihnen eine Leistungsübersicht über die an der HHU Düsseldorf absolvierten Leistungen aus, die den Vorgaben der Approbationsordnung genügt.
Für den Nachweis der Leistungen aus Ihren Vorstudien sind Sie selber verantwortlich. Hier ist es absolut notwendig, dass alle bereits absolvierten Leistungen durch Leistungsbescheinigungen , die der Approbationsordnung genügen, bzw. durch einen Anerkennungsbescheid eines deutschen Landesprüfungsamtes nachgewiesen werden.
Anerkennung von Teilleistungen
Teilleistungen von Scheinen anderer Universitäten (z.B. die vollständige und erfolgreiche Teilnahme an einem Praktikum) können anerkennt werden. Dazu ist es notwendig, dass die Universität an der Sie diese Leistung erbracht haben, Ihnen diese Leistung unter Angabe der inhaltlich erbrachten Leistungen attestiert. Dieses kann formlos, z.B. über ein Schreiben des zuständigen Dozierenden erfolgen (Stempel und Unterschrift erforderlich!).
Der zuständige Dozierende der Veranstaltung an der HHU Düsseldorf überprüft die Leistung auf Äquivalenz und lässt Sie bei Vorliegen einer äquivalenten Leistung zu der Abschlussprüfung zu. Gegebenenfalls kann es auch notwendig sein, dass Teile oder auch die gesamte Veranstaltung wiederholt werden müssen, da sich die Veranstaltungsinhalte an den verschiedenen Universitäten stark unterscheiden. Bitte klären Sie dieses im Einzelfall rechtzeitig mit dem zuständigen Dozierenden.
Abschlussprüfungen
Nach der zur Zeit gültigen Studienordnung kann jede Abschlussprüfung zum Erlangen eines Leistungsnachweises maximal viermal absolviert werden. Bereits an einer anderen Universität durchgeführte Prüfungsversuche werden angerechnet und folglich von der Anzahl der Prüfungsversuche abgezogen.
Nachweis der Leistungen aus Vorstudien bei der Bewerbung um einen Studienplatz
Vorstudien aus anderen Fachbereichen oder Leistungen aus einem Studium im Ausland müssen durch das Landesprüfungsamt anerkannt werden.
Hinweise dazu finden Sie auf den Seiten des Landesprüfungsamtes Düsseldorf.
Sie erhalten über die anerkannten Leistungen einen (kostenpflichtigen) Anerkennungsbescheid.
Nachweis der Leistungen an die Prüfungsverwaltung nach der Einschreibung
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Leistungen nach der Einschreibung ein zweites Mal vorlegen müssen, um diese in unserer Prüfungsdatenbank hinterlegen zu lassen. Hierzu reicht es, die Leistungsnachweise per Mail an die (Ansprechpartner ist Herr Wnuck) zu senden. Bitte setzen Sie bei dieser E-Mail, die ins cc.
Nachweis der Leistungen zur Anmeldung zu den Staatsexamensprüfungen
Für die Anmeldung zu den Staatsexamensprüfungen beim Landesprüfungsamt Düsseldorf. stellen wir Ihnen eine Leistungsübersicht über die an der HHU Düsseldorf absolvierten Leistungen aus, die den Vorgaben der Approbationsordnung genügt.
Für den Nachweis der Leistungen aus Ihren Vorstudien sind Sie selber verantwortlich. Hier ist es absolut notwendig, dass alle bereits absolvierten Leistungen durch Leistungsbescheinigungen , die der Approbationsordnung genügen, bzw. durch einen Anerkennungsbescheid eines deutschen Landesprüfungsamtes nachgewiesen werden.
Bitte besprechen Sie alle Fragen zum Wechsel in ein höheres Fachsemester mit Herrn Prof. Dr. Passreiter.
Da bei ihm die Zuständigkeit für diesen Vorgang liegt, kann er Ihnen in dieser Angelegenheit am besten weiterhelfen.
Oft hilft auch ein Blick in die Studienordnung, wenn es um formelle Regelungen oder den Verlauf des Studiums an der HHU Düseldorf geht.