BAföG
Erstellungen von Leistungsbescheinigungen
Zur Erstellung des Formblatt 5 gilt folgende Regelung:
Bitte melden Sie sich per E-Mail (bitte ausschliesslich von Ihrer “vorname.nachname@hhu.de” Mailadresse!) und teilen Sie unter Angabe Ihrer Matrikelnummer mit, welche Bescheinigung für BaföG-Angelegenheiten Sie benötigen.
Bitte teilen Sie auch den Namen und die Emailadresse Ihres Sachbearbeiters mit. Ohne diese Angabe kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden!
Bitte beachten Sie, dass der Leistungsstand zum Ende des Wintersemesters (31.03.) bzw. zum Ende des Sommersemesters (30.09.) nachzuweisen ist.
Folglich macht es keinen Sinn, sich das Formblatt 5 schon einmal im Vorfeld ausstellen zu lassen, wenn bis zu diesem Stichtag nach Prüfungen ausstehen.
Zum einen stellen Sie Ihren Leistungsstand schlechter dar, als er vielleicht zum Stichtag ist. Zum anderen macht dieses Vorgehen sowohl uns als auch Ihrem Sachbearbeiter deutlich mehr Arbeit, weil der Antrag mehrfach ausgestellt und bearbeitet werden muss. Von daher werden die Anträge nur berbeitet, wenn alle Prüfungen, die noch bis zum Stichtag erfolgen können, abgeschlossen und die Prüfungsergebnisse in das POS eingetragen sind.
Die Bescheinigung wird dann ausgestellt und Ihrem Sachbearbeiter per Email zugeschickt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (per E-Mail und telefonisch 0211-811-3828).
Bitte beachten Sie, dass wir durch die WE-Pharmazie lediglich beauftragt sind, den Leistungsstand von Pharmaziestudierenden zu bescheinigen.
Bei Fragen zu Ihrem BAföG-Antrag oder allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter oder das Studierendenwerk Düsseldorf.