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Studium

Informationen zum Studium und zu Praktika, insbesondere im Institut für Pharmazeutische und Medizinische Chemie.

Weiterleitungen zur Homepage der WE Pharmazie:

  • Krankmeldung

    Achtung:
    nur relevant für die Studierenden, die nach der Studienordnung vom 02.04.2009 (oder früher) studieren! Studierende, die zum WS  2012/13 oder später das Studium aufgenommen bzw. das Hauptstudium begonnen haben, müssen das Fehlen bei Klausuren nicht entschuldigen!

     

    Krankheit bei Prüfungen ‐ was nun?

    • Bei Feststellung einer Erkrankung ist unverzüglich der zuständige Leiter der Veranstaltung vor Beginn der Prüfung zu informieren. Dieses kann telefonisch, per Email oder per Fax erfolgen.
    • Am Prüfungstag ist ein Arzt aufzusuchen und das "Formular für die Bescheinigung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens bei Hochschulprüfungen" ausfüllen zu lassen.
      Formular- undefinedDownload
    • Das ausgefüllte Formular ist unverzüglich, d.h. innerhalb von 3 Werktagen, im Original bei dem zuständigen Semesterleiter / Praktikumsleiter abzugeben.
    • Bei Nichtbeachtung dieser Regel wird der Prüfungsversuch als mit nicht
      ausreichender Leistung unternommen gewertet.
Verantwortlichkeit: