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Information für Flüchtlinge

Informationen für Flüchtlinge

Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland ein Studium der Pharmazie begonnen oder abgeschlossen haben, können sich die Leistungen aus diesem Studium anrechnen lassen, wenn Gleichwertigkeit besteht.

Personen, die sich in ihrem Heimatland noch in der Ausbildung zum Apothekerberuf befinden, müssen sich zur Anrechnung Ihrer Studienleistungen, unabhängig vom gewünschten Studienort, zentral an das Landesprüfungsamt in Frankfurt wenden.

Anrechnung von Auslandsstudienleistungen auf ein Pharmaziestudium

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Lurgiallee 10
60439 Frankfurt

Tel.: +49 611 3259 1000

Fax: +49 611 32759 1999

Frau Tina Kern
tina.kern @hlfgp.hessen.de 

Tel.: +49 (0)611 3259 1406 

Apothekerinnen und Apotheker, die in Ihrem Heimatland bereits in diesem Beruf gearbeitet haben, können sich zur Erlangung einer Berufserlaubnis in Deutschland an die zuständige Bezirksregierung wenden.

Bei der Bezirksregierung Münster finden Sie weitere Informationen:

https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/zag/approbation_nrw/index.html

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich aber auch gerne telefonisch oder per E-Mail mit mir in Verbindung setzen.

apl. Prof. Dr. Claus M. Passreiter

Institut für Pharmazeutische Biologie und Biotechnologie

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Universitätsstrasse 1, Geb. 26.23

40225 Düsseldorf

Tel.: +49 211 81 14172

claus.passreiter(at)hhu.de