Information für Flüchtlinge
Informationen für Flüchtlinge
Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland ein Studium der Pharmazie begonnen oder abgeschlossen haben, können sich die Leistungen aus diesem Studium anrechnen lassen, wenn Gleichwertigkeit besteht.
Personen, die sich in ihrem Heimatland noch in der Ausbildung zum Apothekerberuf befinden, müssen sich zur Anrechnung Ihrer Studienleistungen, unabhängig vom gewünschten Studienort, zentral an das Landesprüfungsamt in Frankfurt wenden.
Anrechnung von Auslandsstudienleistungen auf ein Pharmaziestudium
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Lurgiallee 10
60439 Frankfurt
Tel.: +49 611 3259 1000
Fax: +49 611 32759 1999
Frau Tina Kern
tina.kern @hlfgp.hessen.de
Tel.: +49 (0)611 3259 1406
Apothekerinnen und Apotheker, die in Ihrem Heimatland bereits in diesem Beruf gearbeitet haben, können sich zur Erlangung einer Berufserlaubnis in Deutschland an die zuständige Bezirksregierung wenden.
Bei der Bezirksregierung Münster finden Sie weitere Informationen:
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/zag/approbation_nrw/index.html
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich aber auch gerne telefonisch oder per E-Mail mit mir in Verbindung setzen.
apl. Prof. Dr. Claus M. Passreiter
Institut für Pharmazeutische Biologie und Biotechnologie
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätsstrasse 1, Geb. 26.23
40225 Düsseldorf
Tel.: +49 211 81 14172