Information für Flüchtlinge
Informationen für Flüchtlinge
Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland ein Studium der Pharmazie begonnen oder abgeschlossen haben, können sich die Leistungen aus diesem Studium anrechnen lassen, wenn Gleichwertigkeit besteht.
Personen, die sich in ihrem Heimatland noch in der Ausbildung zum Apothekerberuf befinden, müssen sich zur Anrechnung Ihrer Studienleistungen, unabhängig vom gewünschten Studienort, zentral an das Landesprüfungsamt in Frankfurt wenden.
Anrechnung von Auslandsstudienleistungen auf ein Pharmaziestudium
HLPUG, Hauptgeschäftsstelle
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
Tel.: +49(0)69 1567 712
Fax: +49(0)69 1567 716
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr
Buchstabe A-J
Frau Anke Liemen
anke.liemen(at)hlpug.hessen.de
Tel.: +49(0)69 1567 727
Buchstabe K-Z
Frau Nina Gerhard
nina.gerhard(at)hlpug.hessen.de
Tel.: +49(69)1567 715
Apothekerinnen und Apotheker, die in Ihrem Heimatland bereits in diesem Beruf gearbeitet haben, können sich zur Erlangung einer Berufserlaubnis in Deutschland an die zuständige Bezirksregierung wenden.
Bei der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie die Ansprechpartner hier:
https://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/Approbation/index.jsp
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich aber auch gerne telefonisch oder per E-Mail mit mir in Verbindung setzen.
apl. Prof. Dr. Claus M. Passreiter
Institut für Pharmazeutische Biologie und Biotechnologie
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätsstrasse 1, Geb. 26.23
40225 Düsseldorf
Tel.: +49 211 81 14172